“Systemwidrig” sei die drastische Einschränkung des Zugangs zur Fußfessel für Sexualstraftäter. Dieser Ansicht ist ein Vorarlberger Richter, der ungenannt bleiben möchte. Seit heuer müssen verurteilte Sextäter zumindest die Hälfte ihrer Haftstrafe im Gefängnis verbüßen. Das sei eine “verfassungswidrige Ungleichbehandlung” dieser Tätergruppe, kritisiert der Richter. Der Verfassungsgerichtshof würde das faktische Beinahe-Verbot wohl aufheben, sollte sich ein diskriminierter Sexualstraftäter an ihn wenden.
Andere Straftäter haben die Chance auf elektronisch überwachten Hausarrest, wenn die (zu erwartende Rest-)Strafe nicht mehr als ein Jahr beträgt und sie nicht arbeitslos sind. “Das hat noch immer ein bisschen etwas Ungerechtes”, räumt Walter Hammerschick ein. Weil arbeitslose Straftäter nicht in den Genuss der Fußfessel kommen.
Dennoch will der Geschäftsführer des Wiener Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie nicht davon sprechen, dass Privilegierten Hausarrest gewährt wird. “Die Unterschiede sind halt weitgehend durch die Voraussetzungen bedingt”, sagte Hammerschick bei einer Veranstaltung des Bewährungshilfe-Vereins Neustart in Dornbirn. Und zu den Voraussetzungen zählt eben ein Arbeitsplatz.
“Sinnvolle Erweiterung”
Der Rechtssoziologe hat für das Justizministerium die Fußfessel-Praxis untersucht und kommt zum Schluss: “Es ist eine sinnvolle Erweiterung des Vollzugssystems”, das soziale “Abstiegsprozesse abbremst”. Ein Vorarlberger Anwalt schüttelt aber den Kopf, wenn er an einen bestimmten Fall denkt. Eine spielsüchtige Buchhalterin einer Firma hat mehr als eine halbe Million Euro veruntreut und kam in Feldkirch mit drei Jahren Haft davon, wovon zwei Jahre bedingt nachgesehen wurden. Der Anwalt hält es für ungerecht, dass seine Mandantin die Strafe im Hausarrest verbüßen konnte und “keinen einzigen Tag im Gefängnis war”.
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