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Fußball-Hooligan muss als Strafe 5400 Euro bezahlen

©VOL.AT/Hofmeister
Unmittelbar nach dem 1:1 endenden Bundesliga-Fußballspiel Rheindorf Altach gegen ­Austria Wien beging ein Wiener Zuschauer eine Straftat.

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte nun am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 5400 Euro (360 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Das Urteil, mit dem Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden war, ist nicht rechtskräftig.

Die mögliche Höchststrafe für das Vergehen beträgt drei Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 15 Monaten Haft.

Biertisch geworfen

Nach den Feststellungen von Strafrichterin Verena Marschnig war der 24-Jährige daran beteiligt, dass Anhänger von Austria Wien einen Biertisch in die Richtung von Polizisten warfen. Der Holztisch ist laut Urteil knapp vor den Beamten auf dem Boden gelandet. Der Angeklagte wollte sich mit seinem Verhalten nach Ansicht der Richterin den Anordnungen der Polizei widersetzen. Zudem hätte er es in Kauf genommen, wenn Polizisten verletzt worden wären.

Bierbecher anstatt Biertisch

„Die Polizisten wollten, dass wir nach dem Abpfiff zunächst noch in unserem Fan-Sektor bleiben“, sagte der angeklagte Anhänger der Wiener Austria. Er sei betrunken gewesen und habe vielleicht einen Bierbecher geworfen, aber keinen Biertisch.

Als Zeuge berichtete aber ein Polizist von Videoaufnahmen. Dabei sei zu sehen, dass der Angeklagte den Biertisch unmittelbar vor dem Angriff halte. Vor der Polizei habe der Beschuldigte das noch bestätigt, merkte Richterin Marschnig an.

Die Strafe fiel letztlich vergleichsweise streng aus, weil der mit drei Eintragungen ins Strafregister vorbelastete Saisonarbeiter gut verdient und eine einschlägige Vorstrafe hat. Der Wiener ist in der Bundeshauptstadt bereits einmal wegen Raubes verurteilt worden.

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