Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) lässt keinen Zweifel an ihren Plänen, das oberösterreichische Pilotprojekt weiter auszudehnen: “Es ist auch in Wien vorgesehen, dass wir für den Bereich der bedingten Entlassung hier auch die Möglichkeiten schaffen. Aber das ist nur der erste Schritt.”
Auch bei U-Haft und kurzen Freiheitsstrafen
Ein erster Schritt, vielleicht in Richtung Entlastung der übervollen Wiener Gefängnisse:
“Ich könnte mir längerfristig vorstellen, das electronic monitoring auch für den Bereich der Untersuchungshaft, aber auch als Ersatz für kurzstrafige Freiheitsstrafen einzusetzen”, so Gastinger weiter.
Hausarrest mit Fußfessel statt kurzer Haftstrafen: Das bleibt aber vorerst Zukunftsmusik. Voraussetzung ist nämlich nicht nur, dass sich die Fußfesseln im eben begonnenen Praxistest bewähren. Auch eine Gesetzesänderung wäre für diese Art Haftersatz notwendig.
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