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Fußball: Nicht-Aufsteigen verboten

Der freiwillige Nicht-Aufsteiger FC Bizau am 16. April zu Gast auf dem Viktoriaplatz
Der freiwillige Nicht-Aufsteiger FC Bizau am 16. April zu Gast auf dem Viktoriaplatz ©A. J. Kopf

Der FC Bizau müsste nach der neuen Vorschrift eigentlich in der 4. Landesklasse weiterspielen

Der Vorarlberger Fußballverband VFV will verhindern, dass Fußballmannschaften einfach auf den Aufstieg in die nächst höhere Spielklasse verzichten. Seit Freitag, 8. Juli, gilt, dass ein Nichtaufsteiger mit Abstieg bestraft wird.

Der VFV schreib dazu: “Wäre dieses Bestimmung schon in der letzten Saison in Kraft gewesen, hätte sich Vorarlbergliga-Meister Bizau in der 4. Landesklasse wiedergefunden.” Allerdings haben auch der FC Egg sowie FC Viktoria Bregenz schon lange vor der Entscheidung erklärt, dass für sie ein Aufstieg aus mehreren Gründen nicht in Frage kommt. Das Beispiel des Vorjahres-Aufsteigers FC Höchst hat gezeigt, wie rasch der Absturz folgen kann.

Im Text des VFV heißt es: “Verzichtet der Meister der Vorarlbergliga oder die aufstiegsberechtigten Vereine der übrigen Klassen auf den Aufstieg, so werden diese Vereine in jene Leistungsstufe eingegliedert, in der sich nach Vollzug des Auf- und Abstiegs ihre 1b-Mannschaft befindet. Die 1b-Mannschaft des betreffenden Vereins wird in der niedrigsten Leistungsstufe des Landesverbandes eingegliedert. Ist beim betreffenden Verein keine 1b-Mannschaft gemeldet, erfolgt die Eingliederung automatisch in der niedrigsten Leistungsstufe.”

Die Erklärung, im Falle eines Klassensieges nicht aufsteigen zu wollen, muss jeder Verein bis spätestens 15. Mai dem Verband per eingeschriebenem Brief mitteilen. “Die Erklärung eines Vereines, auf den Aufstieg zu verzichten, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Präsidiums in Absprache mit dem Spielausschuss für Kampfmannschaften des VFV.”

Einzige Möglichkeit, ohne Sanktionen auf den möglichen Aufstieg zu verzichten, ist die Bereitschaft des Zweitplatzierten zum Aufstieg. Dazu schreibt der VFV: “Nimmt der Zweitplatzierte der Vorarlbergliga das Aufstiegsrecht wahr (vorausgesetzt es wurde von diesem Verein keine Verzichtserklärung abgegeben), so erwarten den Meister der Vorarlbergliga keine Sanktionen.”

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