Der 67-jährige deutsche Staatsbürger hatte bei einer Tour durch Österreich mehr als 65 Einbrüche verübt, bevorzugt hatte er Gaststätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 17 Vorstrafen hat der Angeklagte bereits in seinem Leben gesammelt, ebenso viele Alias-Namen – so etwa Charles Pius von Droste. Als äußerst erfahrenen Straftäter bezeichnete auch Staatsanwalt Friedrich Borotschnik den Angeklagten, der bereits etliche Jahre hinter Gitter verbracht hatte. Der wortgewandte Mann hatte nach seiner bisher letzten Entlassung aus dem Gefängnis 1999 Österreich als Arbeitsgebiet entdeckt.
Auch im Ländle unterwegs
Nicht nur auf Geld hatte es der Angeklagte abgesehen, auch mehrere Flaschen Champagner, Computer und Kameras ließ er mitgehen. Der Gesamtschaden wird von der Staatsanwaltschaft mit mehr als 80.000 Euro beziffert. Seine letzte Tour führte ihn schließlich nach Klagenfurt – wo die Handschellen zuschnappten. Aufgeflogen war er durch einen gefälschten Personalausweis, weswegen er sich auch wegen Urkundenfälschung vor Gericht verantworten musste. Auch der illegale Besitz einer Pistole war Teil der 1.500 Seiten umfassenden Anzeige.
Geständig
Wir sind in Kärnten dankbar über jeden Touristen, aber diese Art von Gästen können wir hier nicht brauchen, merkte der Ankläger gegen Ende der Verhandlung an. Der Richter bestätigte, dieser Art von Fremdenverkehr nun einen Riegel vorgeschoben zu haben. Der Verurteilte akzeptierte den Richterspruch und wurde mit den Worten Alles Gute und auf Wiedersehen vom Richter verabschiedet.
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