Davon wurden allerdings nur drei Monate unbedingt ausgesprochen. Der junge Mann, der mit einer 12-Jährigen schlief, muss aber vermutlich gar nicht ins Gefängnis. Statt der drei Monate Sitzen bekommt er höchstwahrscheinlich mit Hilfe der elektronischen Fußfessel die Chance, weiterhin seinem Job nachgehen zu können. Da er unbescholten ist und sich durchwegs geständig zeigte, wird ihm die Fußfessel voraussichtlich nach eineinhalb Monaten wieder abgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
VOL.at: Christiane Eckert
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