Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefärhlichen Verhältnissen erhoben. Der Mann soll mit überhöhter Geschwindigkeit im Kreuzungsbereich rechts überholt haben. Hinzu kommen noch eine geringe Fahrpraxis und die Ortsunkundigkeit.
Gegen Mauer gekracht
Der Mann geriet im Rahmen eines Hochzeitskonvois in einer Linkskurve ins Schleudern, prallte gegen den Randstein und schlitterte über die Straße und den Gehweg. Schließlich prallte er gegen eine Mauer. Dabei erfasste er zwei Fußgängerinnen.
Dem 23-Jährigen drohen bis zu zwei Jahre Haft. (APA)
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