Ab Anfang März sind im Fürstentum Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen wieder möglich. Zudem wird die Obergrenze bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum auf zehn Personen erhöht. Öffentlich zugängliche Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport dürfen wieder öffnen.
Für alle Veranstaltungen und Einrichtungen gelten strikte Schutzkonzepte. Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe, Diskotheken und Tanzlokale sowie Casinos bleiben geschlossen.
Obergrenze von zehn Personen
Das generelle Veranstaltungsverbot wird durch ein Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen ersetzt. An Veranstaltungen dürfen keine Speisen und Getränke abgegeben werden und es gelten die strikten Schutzkonzepte. An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen) dürfen neu bis zu zehn Personen teilnehmen. Zudem wird die Obergrenze bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum auf zehn Personen erhöht.
Öffentlich zugängliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen
Die Schließung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport wird aufgehoben. Sowohl Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe als auch Sport- und Wellnessbetriebe in Innenräumen dürfen wieder öffnen. Das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen gilt aber auch für diese Einrichtungen. Zudem müssen die Einrichtungen wiederum strikte Schutzkonzepte anwenden.
Gastronomie und Casinos bleiben geschlossen
Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe, Diskotheken und Tanzlokale sowie Casinos bleiben für das Publikum vorerst geschlossen.
Ausgenommen bleiben Take-away-Betriebe, Schulmensen und Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Restaurationsbetriebe für Hotelgäste.
(VOL.AT)
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