Mit großer Spannung wird nun das endgültige Urteil beim obersten Gerichtshof erwartet. Für Ratz steht viel auf dem Spiel: Bekommt sie mehr als ein Jahr, muss sie tatsächlich ins Gefängnis. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Generalprokuratur aus formalen Gründen eine Aufhebung des Urteils fordert.
Urteile erster Instanz
Kornelia Ratz (49)
Richterin
Urteil: Beteiligung am Amtsmissbrauch
Strafe: Zweieinhalb Jahre, davon zehn Monate unbedingt
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