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Für Bruder gelogen und deshalb schuldig

Als Zeuge vor Gericht zu lügen, kann teuer werden.
Als Zeuge vor Gericht zu lügen, kann teuer werden. ©VOL.AT
Feldkirch - Eine 34-Jährige wurden wegen falscher Beweisaussage zu Gunsten ihres angeklagten Bruders zu 960 Euro Geldstrafe verurteilt.

Eine junge Türkin wurde vom Landesgericht Feldkirch wegen falscher Angaben in einem Strafprozess zu 960 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Die Frau hatte fälschlich bezeugt, ihr Bruder habe sich nicht gegen eine polizeiliche Festnahme gewehrt. In Wirklichkeit hat sich der Mann aber höchst ungebührlich aufgeführt und wurde dafür auch rechtskräftig verurteilt. Die Frau hatte also gelogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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