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"Fünfer": Richter lässt Vorarlberger Schülerin aufsteigen

Schuljahr 2017/2018 im Sommer mit „Nicht genügend“ in Mathematik abgeschlossen
Schuljahr 2017/2018 im Sommer mit „Nicht genügend“ in Mathematik abgeschlossen ©APA
Vorarlberger Gymnasiastin bekämpfte negativen Bescheid des Landesschulrats mit Erfolg.

Eine AHS-Schülerin aus Vorarlberg hat vor Gericht erzwungen, dass sie im laufenden Schuljahr doch die siebte Klasse besuchen darf und die sechste Klasse nicht wiederholen muss. In der sechsten Klasse des Bundesgymnasiums hatte sie das Schuljahr 2017/2018 im Sommer mit „Nicht genügend“ in Mathematik sowie mit „Genügend“ in Englisch, Französisch, Deutsch und Chemie abgeschlossen.Wegen der schlechten Noten hatte die Klassenkonferenz der Schule im Juli dieses Jahres beschlossen, dass die Schülerin zum Aufstieg in die siebte Klasse nicht berechtigt ist. Dagegen erhob die Schülerin Widerspruch. Die Zuständigen des Vorarlberger Landesschulrats bestätigten aber am 17. Juli die negative Entscheidung der Klassenkonferenz.

Beschwerde

Den Bescheid des Landesschulrats bekämpfte die von ihren Eltern vertretene Minderjährige am Bundesverwaltungsgericht mit Erfolg. Richter Michael Fuchs-Robetin gab der Beschwerde am 10. August statt.

Der Verwaltungsrichter entschied, dass die Gymnasiastin doch zum Aufsteigen in die siebte Klasse berechtigt ist. Sein schriftliches Erkenntnis könnte noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden. Der Richter ließ wegen der aus seiner Sicht klaren höchstgerichtlichen Rechtsprechung keine ordentliche Revision zu.

Für den Richter des Bundesverwaltungsgerichts liegen trotz des „Fünfers“ und der vier „Vierer“ alle im Schulunterrichtsgesetz geforderten Voraussetzungen für den Aufstieg in die nächste Schulstufe vor.

Genügend Reserven

Zum einen, so der Richter, habe die Gymnasiastin in Mathematik nicht auch schon die fünfte Klasse mit „Nicht genügend“ abgeschlossen, sondern mit „Genügend“. Zum anderen verfüge sie über die erforderlichen Leistungsreserven, um voraussichtlich das Schuljahr in der siebten Klasse erfolgreich zu absolvieren. Denn bei den „Vierern“ in Englisch, Französisch, Deutsch und Chemie handle es sich um „gesicherte Genügend“, die eine positive Prognose zulassen würden, meint der Richter.

Im Pflichtgegenstand Englisch sei der Fachgutachterin des Landesschulrats nicht zu folgen, weil sie ohne Begründung von den nachvollziehbaren und schlüssigen Ausführungen in der Stellungnahme der unterrichtenden Lehrkraft abgewichen sei, schreibt der Richter in seiner Entscheidung. Nach Einschätzung der zuständigen Lehrperson gehe nämlich hervor, dass bei der Schülerin auch in Englisch Leistungsreserven vorliegen, die positiv stimmen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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