Der Mann wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Stieftochter war zu Beginn der Übergriffe zwölf Jahre, der Bub 13 Jahre alt. Über zehn Jahre lang wurde die Heranwachsende immer wieder von dem Mann heimgesucht. Der Angeklagte zeigte sich geständig.
Entschädigungszahlung an Opfer
Den Opfern muss der Verurteilte 10.000 und 3000 Euro an Entschädigung bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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