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Fünf Minuten längerer Unterricht: Lehrer klagt

Arbeitsprozess gegen Land Vorarlberg startete gestern.
Arbeitsprozess gegen Land Vorarlberg startete gestern. ©Symbolbild/Bilderbox
Eine Unterrichtsstunde dauert für den klagenden Lehrer nicht mehr 45 Minuten, sondern inzwischen 50. Deshalb hat der Vorarlberger Berufsschullehrer das Land Vorarlberg verklagt. Denn der Pädagoge verlangt mit seiner Feststellungsklage für seine Mehrarbeit mehr Geld.

(Neue/Seff Dünser)

Sein Mandant müsse jetzt elf Prozent länger arbeiten, erhalte dafür aber nur das bisherige Gehalt, nämlich brutto 3990 Euro in der höchsten Gehaltsgruppe, argumentierte Klagsvertreter Gebhard Heinzle. Die volle Lehrverpflichtung des Lehrers umfasst 23 Unterrichtsstunden in der Woche. Jede Unterrichtsstunde dauert seit dem laufenden Schuljahr aber fünf Minuten länger als in den Jahren zuvor. Die Mehrarbeit des Klägers, für die er zusätzlich entlohnt werden möchte, beläuft sich damit wöchentlich auf 115 Minuten. Der Lehrer führt den Arbeitsprozess gegen das Land Vorarlberg, seinen Arbeitgeber. Gestern hat das arbeitsrechtliche Verfahren am Landesgericht Feldkirch begonnen.

Beklagtenvertreter Rupert Manhart verwies zu Prozessbeginn darauf, dass der Bund das Gesetz geändert und die Dauer einer Unterrichtsstunde auch für Berufsschulen mit 50 Minuten festgelegt habe. „Das Land kann nicht anders, als das Bundesgesetz zu vollziehen. Die Berufsschulen in Vorarlberg hätten zuvor zu den wenigen Schulen in Österreich mit Unterrichtsstunden von jeweils nur 45 Minuten gezählt, merkte der Anwalt des Landes an. Dafür beginne das Schuljahr an Vorarlberger Berufsschulen auch eine Woche früher als an anderen Schulen, merkte dazu der Kläger an.

„Ich verstehe nicht, warum von einem Moment auf den anderen diese Gesetzesänderung vorgenommen wurde“, sagte der Kläger vor Gericht, ohne Lohnausgleich und ohne vorherige Verhandlungen der Sozialpartner. „Das widerspricht meinem Rechtsverständnis.“ Der Kläger ist seit 13 Jahren als Berufsschullehrer tätig. Er beruft sich in seiner Klage auf eine Vereinbarung in seinem Dienstvertrag von 2005, wonach die Unterrichtsstunde nach 45 Minuten endet.

Das gestern begonnene Gerichtsverfahren soll ein Musterprozess sein. Man strebe damit eine höchstgerichtliche Entscheidung am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien an, sagte Klagsvertreter Heinzle. Inzwischen hätten vier Vorarlberger Berufsschullehrer Klagen gegen das Land Vorarlberg eingebracht. Arbeitsrichter Klaus Schurig hat die nächste Verhandlung im Dezember anberaumt.

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