Ein 23-Jähriger hat am 18. Dezember 2016 in Dornbirn einen 20-jährigen Zivildiener gestoßen, geschlagen und dabei schwer verletzt. Dafür wurde er nicht nur strafrechtlich bestraft, sondern angeblich auch verwaltungsrechtlich.
Die Bezirkshauptmannschaft (BH) habe ihm wegen des Vorfalls den Führerschein entzogen, weil er im Straßenverkehr unzuverlässig sei, sagte der Angeklagte gestern während der Strafverhandlung am Landesgericht Feldkirch. Die Führerscheinabnahme könnte aber auch wegen einer Schweizer Verurteilung wegen eines Drogendelikts aus dem September 2016 erfolgt sein. Das Landesgericht verurteilte den mit zwei Vorstrafen belasteten Arbeitslosen gestern im gerichtlichen Strafverfahren zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1920 Euro (480 Tagessätze zu je vier Euro). Davon beträgt der unbedingte Teil 960 Euro. Das wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig.
Handverletzung
Der geständige Angeklagte hatte den 20-Jährigen in einer Wohnung über ein Bett gestoßen und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der attackierte Zivildiener brach sich dabei den fünften Mittelhandknochen. Der Täter muss dem Opfer 450 Euro Teilschmerzengeld bezahlen, entschied Strafrichter Günther Höllwarth. Der 20-Jährige hatte vor dem Vorfall mit dem Vorbestraften telefoniert und gesagt, er schlafe jetzt mit seiner Ex-Freundin.
Nach der Attacke habe er die Eingangstür der Wohnanlage zu heftig aufgestoßen, sagte der Angeklagte. Die Glasscheibe der Tür ging dabei zu Bruch. Im Zweifel wurde der von Thomas Raneburger verteidigte 23-Jährige mangels eines Tatvorsatzes vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen.
Weil die BH ihm den Führerschein entzogen habe, habe er seinen Nachtschicht-Job durch eine Dienstgeberkündigung verloren, sagte der 23-Jährige. Er müsse sich nun psychologisch behandeln lassen. Erst danach dürfe er wieder darauf hoffen, seinen Führerschein zu erhalten.
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