Rund 50.000 Kinder der Geburtsjahrgänge September 1999 bis September 2000 im Burgenland, in Nieder- und Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg müssen schon im Oktober und November an ihrer neuen Schule vorstellig werden.
Bisher stand die Schuleinschreibung erst im Februar oder März, also ein halbes Jahr vor Schulbeginn, auf dem Programm. In Kärnten und Salzburg findet die Vorverlegung zunächst nur an einzelnen Pilotstandorten statt, in Wien ist laut Bildungsministerium noch keine Entscheidung gefallen. Über den Termin der Schülereinschreibung werden die Eltern, wie auch schon zuvor, vom Schulerhalter (Gemeinde) bzw. von der Schule verständigt. Dies erfolgt durch Aushang am Gemeindeamt, einen Brief oder eine Ankündigung im Amtsblatt.
Bei der Schuleinschreibung stellt der Direktor der Volksschule u.a. die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder fest, die dafür nötigen Materialien stellt das Bildungsministerium zur Verfügung. Wenn das Kind dem Unterricht voraussichtlich nicht folgen können wird, soll der Schulleiter entsprechende spezielle Fördermaßnahmen empfehlen, die im Kindergarten erfolgen und 120 Stunden umfassen.
Die Eltern erhalten dafür vom Direktor ein Sprachticket, das im Kindergarten abgegeben wird. Der Kindergarten wiederum rechnet dieses Ticket mit dem Erhalter ab (entweder Gemeinde oder Land). Der Bund fördert dies mit 80 Euro pro Kind. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Unterrichtssprache verstehen. Je früher dies gefördert wird, desto größer sind die Chancen für die Zukunft der Kinder, so Bildungsministerin Gehrer. Im Bildungsministerium schätzt man, dass bei rund 8.000 Kindern pro Jahr ein Bedarf an früher Sprachförderung besteht.
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