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Fristen für Vorarlberger Gemeindewahlen laufen

In zweieinhalb Monaten wird gewählt.
In zweieinhalb Monaten wird gewählt. ©VOL.AT/Steurer
Am 13. September werden die im März wegen der Corona-Pandemie abgesagten Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen abgehalten.

Mit Stichtag 29. Juni laufen nun die Fristen für Wählerverzeichnisse und Wahlvorschläge. Anders als in der Steiermark, wo die Gemeinderatswahlen am 28. Juni nachgeholt bzw. fortgesetzt wurden, handelt es sich in Vorarlberg formal um eine neue Wahl.

214 Parteilisten zur Wahl

Die gesetzlichen Bestimmungen für die neue Wahl wurden am 10. Juni vom Vorarlberger Landtag beschlossen. Sie sehen Erleichterungen vor: So gelten etwa Wahlvorschläge, die für den März-Termin eingebracht wurden, auch für die Wahl im September, sofern sie unverändert sind. Das erspart den Parteien und Listen das erneute Sammeln von Unterstützungserklärungen. Wahlvorschläge können auch zurückgenommen und komplett neu gestaltete Listen eingebracht werden. Im März wären in den 96 Gemeinden 214 Parteilisten bei der Gemeindevertretungswahl und 134 Kandidaten bei der Bürgermeisterdirektwahl angetreten. Die Anmeldung zur Wahlwerbung für September beim Gemeindewahlleiter kann noch bis zum 31. Juli erfolgen, am 7. August endet bei erfolgter Wahlanmeldung die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen.

Briten dürfen nicht mehr wählen

Da für die September-Wahl ein neuer Stichtag gilt, ändert sich auch die Zusammensetzung der Wahlberechtigten. Am 15. März wären 300.721 Personen wahlberechtigt gewesen, darunter 30.806 ausländische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde. Auch 354 Briten hätten im März ihre Stimme abgeben dürfen, weil der Brexit am Stichtag für die Gemeindevertretungswahl (30. Dezember 2019) noch nicht vollzogen war. Im September dürfen britische Staatsbürger nun nicht mehr an die Urnen. Die endgültige Zahl der Wahlberechtigten steht am 11. August fest. Wahlkarten können schriftlich bis 9. September, mündlich bis Freitag vor dem Wahltag beantragt werden.

Der Wahlkampf dürfte wohl nicht nur aufgrund der Corona-Situation, sondern auch wegen der bereits vor dem ersten Wahltermin stark beanspruchten finanziellen Ressourcen vieler Ortsparteien und Listen eher reduziert ausfallen. So haben beispielsweise in Hohenems die antretenden Parteien mit Ausnahme der SPÖ einen sparsamen Wahlkampf vereinbart: Es sei nicht die Zeit für "übertriebene Wahlkämpfe", außerdem habe man bereits vor dem ursprünglichen Wahltermin ausreichend kundgetan, wofür man stehe. Ähnliche Selbstbeschränkungen sind aus anderen Kommunen zu hören. Im Sinne des Gesundheitsschutzes wolle man die Wahlkampfauftritte stark reduzieren, teilweise planen die Parteien, auch auf Wahlplakate zu verzichten.

Stichwahlen am 27. September

Die Vorarlberger Gemeindevertretungswahlen hätten ursprünglich am 15. März stattfinden sollen. Am 12. März wurden sie allerdings wegen der Corona-Pandemie zum Schutz der Bevölkerung und der Wahlkommissionen kurzfristig abgesagt. Als Grundlage für die Absage diente Artikel 14 der Landesverfassung, in dem es heißt: "Bei außerordentlichen Verhältnissen, welche die Durchführung fälliger Gemeindevertretungswahlen unmöglich machen, können die Wahlen bis zu neun Monate nach Beendigung dieser Verhältnisse durchgeführt werden." Allfällige Bürgermeister-Stichwahlen werden laut Gesetz zwei Wochen nach dem ersten Wahltermin und damit am 27. September stattfinden.

(APA)

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