„Die neue Fahrradverordnung verlangt, dass ab 1. Mai auch alte Räder vorschriftsmäßig ausgestattet sind“, warnt ÖAMTC-Jurist Mag. Martin Hoffer vor Nachlässigkeit. Es ist zu erwarten, dass sich die Exekutive in nächster Zeit verstärkt für die Fahrräder interessiert. Der ÖAMTC rät im Sinne der Verkehrssicherheit allen Pedalrittern, die ihr Rad noch nicht umgerüstet haben, zur sofortigen „technischen Kosmetik“. Denn im Falle eines Unfalls kann die fehlende gesetzliche Ausstattung unangenehme Folgen haben, vor allem was die Ersatzansprüche betrifft.
Vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind ab sofort weiße Reflektoren vorne, rote hinten, seitlich in den Rädern gelbe Reflektoren oder ringförmig reflektierende Streifen sowie Pedalrückstrahler. Die Beleuchtung muss weißes Licht vorne und rotes Licht hinten, das auch blinken darf, beinhalten. Die Lichtanlage darf bei Tag und guter Sicht abgenommen werden. Weiters gehören zur Ausrüstung zwei voneinander unabhängige Bremsen. Die hintere Bremse sollte so stark sein, dass das Hinterrad zum Blockieren gebracht werden kann. Nicht zu vergessen Klingel, Hupe oder sonstige akustische Warneinrichtung. Bei Rennfahrrädern sind wie bisher nur gute Bremsen vorgeschrieben. Beleuchtung, Reflektoren oder Klingel können entfallen, wenn das Rennrad nur bei Tag und guter Sicht verwendet wird.
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