Blutüberströmt und unter Schock holte die 28-jährige Frau selbst die Rettung, nachdem ihr der Lebensgefährte mit 2,64 Promille Alkohol im Blut bei dem nächtlichen Streit im Bett in die Nase gebissen hatte. Hilfe holte er nicht, im Gegenteil, “er hat zu Grinsen angefangen”, schilderte das Opfer. Drei Tage lang habe er durchgesoffen, und “bissig” sei er schon öfters gewesen. “Insgesamt war er 14 Mal aggressiv gegen mich, einmal holte ich die Polizei. Er hat ja immer wieder gesagt, so was kommt nicht mehr vor. Aber das nächste Mal bin ich dann tot.” Sie hat die Beziehung nun beendet.
Dass seine Freundin mit einem anderen Mann weggegangen ist, sei der Auslöser des Streits gewesen, sagte der Angeklagte. “Ich war schon im Bett, als sie nach Hause kam. Sie hat mir die Rosen hingeschmissen, die ich ihr am Vortag gekauft habe und hat mich zuerst geschlagen, an den Haaren gerissen und gebissen.” “Das war nur ein Tapperl”, meinte das Opfer. Doch der Nasenflügel sei “mit erheblicher Kraftanwendung” abgebissen worden, wie es Staatsanwalt Andreas Allex ausdrückte. “Das kann nicht unabsichtlich passieren”, betonte Richterin Bettina Maxones-Kurkowski in der Urteilsbegründung. “Alles andere wäre eine Verharmlosung, die hier nicht gerechtfertigt ist.” Der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen das Urteil an. Es ist daher rechtskräftig.
Die Folgen des Nasenbisses werden vermutlich immer sichtbar bleiben. Der von der Polizei neben dem Bett “sichergestellte” Nasenflügel wurde zwar wieder angenäht, des Gewebe starb aber ab. “Hätte sie sich gleich entsprechend behandeln lassen und nicht im Spital einen Revers unterschrieben, wäre jetzt ein plastischer Eingriff nicht notwendig gewesen”, warf Verteidiger Franz Essl der Frau vor. “Ich musste dringend heim, den Kater füttern”, entgegnete sie.
Die Operation erfolgt in eineinhalb Wochen. Dazu wird ein Stück Haut von der Stirn sowie ein Knorpel vom Ohr entnommen und an der Nase angenäht, erklärte die 28-Jährige. “Narben werden bleiben.” Auch seelische. Die Frau steht unter psychischer Behandlung. Die Richterin erkannte ein Teilschmerzensgeld von 2.000 Euro an, 500 Euro davon “für die symbolische Verunstaltung, die natürlich psychische Probleme auslöst”.
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