Als ihre Freundschaft wegen einer Männergeschichte in die Brüche ging, revanchierte sich die Arbeitslose bei ihrer einstigen Kollegin. Sie brachte den Code für die Benutzung und Bearbeitung der Internet-Homepage der 16-jährigen Friseurin in Erfahrung und stellte eindeutige Angebote hinein.
Unter der Telefonnummer ihrer Freundin schrieb sie: “Für gutes Geld kann mich jeder haben” und fügte ein privates Portraitfoto des Mädchens hinzu. Diesem Angebot folgten mehrere Interessierte. Mitten in der Nacht erhielt die junge Frau Anrufe von Männern, die ordinäre Dinge flüsterten oder ins Telefon stöhnten. Sie musste die Nummer wechseln und nach zwei Wochen war endlich wieder Ruhe.
Die Belästigte schöpfte sofort Verdacht, wer ihr das eingebrockt haben könnte. Die Schuldige, der ihre Aktion übrigens Leid tut, bekam wegen des Stalking-Paragrafen “Beharrliche Verfolgung” eine bedingte Geldstrafe von 240 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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