Vor zehn Jahren ist der Mann rechtskräftig wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Demnach hat der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin bei Vorfällen an zwei Tagen geschlagen und dabei verletzt.
Nun wurde der mittlerweile 53-jährige Angeklagte am Landesgericht Feldkirch des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen schuldig gesprochen. Er soll irgendwann zwischen 2004 und 2005 einmal die seinerzeit sechs- oder siebenjährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin unter ihrer Unterhose im Intimbereich berührt haben.
Dafür wurde über den mit zwölf Vorstrafen belasteten Frühpensionisten eine bedingte Haftstrafe von neun Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 1200 Euro verhängt – 300 Tagessätze zu je vier Euro. Dem Opfer soll er als Teilschmerzengeld 1000 Euro bezahlen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Bei der Strafe handelt es sich um eine Zusatzstrafe zur Körperverletzung, bei der die Mutter des Mädchens das Opfer war. Für die Körperverletzung hatte die Geldstrafe 360 Tagessätze ausgemacht.
Mit der Mutter verwechselt
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er habe die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen. Verteidiger Stephan Wirth forderte einen Freispruch. Das Landesgericht hält jedoch die belastenden Angaben des mutmaßlichen Opfers für glaubwürdig.
Das Mädchen sagte als Zeugin, es habe im Bett der Mutter geschlafen. Es sei aufgewacht, als der Freund ihrer Mama sie unten berührt habe. Er habe gesagt, er habe sie mit der Mutter verwechselt. Das mutmaßliche Opfer wollte den Vorfall nicht anzeigen. Davon war erst jetzt während eines anderen Strafverfahrens die Rede.
Der Schöffensenat sei überzeugt davon, dass tatsächlich vorgefallen sei, was das Mädchen behaupte, sagte Richter Mitteregger. Das mutmaßliche Opfer habe kein Motiv dafür, sich mit falschen Angaben am Angeklagten zu rächen.
2008 wurde der Bregenzer in seiner Abwesenheit am Bezirksgericht Bregenz rechtskräftig wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll der 15-jährigen Tochter einer anderen Lebensgefährtin unter den BH gegriffen haben.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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