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Freispruch von Vergewaltigung

Der Angeklagte wurde heute freigesprochen.
Der Angeklagte wurde heute freigesprochen. ©VN/Sohm
Angeklagter hat junge Frau in Bregenz nicht zum Sex gezwungen – Urteil nicht rechtskräftig.

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Ein 33-jähriger Angeklagter wurde heute am Landesgericht Feldkirch vom Schöffensenat vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Mann, der aus dem Nahen Osten stammt und in Vorarlberg eine neue Heimat fand, wurde beschuldigt, eine Bekannte, die er seit einiger Zeit kannte, im Oktober vergangenen Jahres in seiner Bregenzer Unterkunft brutal zum Beischlaf genötigt zu haben. Doch es gab zu viele Widersprüche, der Mann, der bis zuletzt seine Unschuld beteuerte, wurde frei gesprochen.

Psychisch angeschlagen

Die junge Frau, die den Mann diesbezüglich beschuldigt hatte, ist psychisch angeschlagen, sie leidet an einer Borderline-Störung. Das heißt, Impulsivität und Instabilität von Emotionen und Stimmungen prägen ihr Leben. Von der Störung betroffene Patienten sind oft von starker innerer Anspannung gepeinigt. Die Polizei musste der Frau Handschellen anlegen, als sie vor Ort erschien. Sie war außer Kontrolle und aufgewühlt. Der Angeklagte hatte Geschlechtsverkehr zugegeben, dieser sei jedoch freiwillig erfolgt. Im Falle einer Verurteilung hätten dem zweifach einschlägig vorbestraften Mann bis zu 15 Jahre Haft gedroht. Nun wurde er stattdessen enthaftet, er verbrachte acht Monate in U-Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Red.)

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