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Freispruch von Körperverletzung mit Schlagring und Gürtel

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Dem einschlägig vorbestraften Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Feldkirch vorgeworfen, er habe einem 24-Jährigen mit einem Schlagring und einer Gürtelschnalle an der rechten Hand den fünften Mittelhandknochen gebrochen und ihm Prellungen an Rippen und Hals zugefügt.

Vom angeklagten Verbrechen der schweren Körperverletzung wurde der 38-Jährige aber ges­tern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Streit mit Exfreundin

Der in der Türkei geborene Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe und gab an, er habe den 24-Jährigen nicht geschlagen. Er habe am 31. Juli 2016 nach einer gemeinsamen Zechtour in Dornbirn nur einen Streit zwischen dem 24-Jährigen und dessen Exfreundin um die Getränkerechnung geschlichtet. Danach habe die Exfreundin seines Bekannten bei ihm übernachtet.

Die vorliegenden Beweisergebnisse würden für einen Schuldspruch nicht ausreichen, sagte die Strafrichterin in ihrer Urteilsbegründung. Denn das mutmaßliche Opfer habe sie mit seinen Angaben nicht überzeugt. Der 24-Jährige hatte zunächst im Spital angegeben, er sei gestürzt und habe sich deshalb die Hand gebrochen. Erst später behauptete er, der Angeklagte habe ihn nach dem Verlassen eines Lokals mit einem Schlagring und einem Gürtel geschlagen und dabei verletzt.

Gegen Scheibe geschlagen

Der Angeklagte vermutete, sein Bekannter habe sich die Hand gebrochen, weil er betrunken und wütend mit der Hand gegen eine Schaufensterscheibe geschlagen habe.

Der Verletzte versuchte vor Gericht zu erklären, warum er den 38-Jährigen zuerst gar nicht belastet habe. Er wisse selbst, wie es sei, als Angeklagter verurteilt zu werden, sagte der Vorbestrafte. Das habe er dem 38-Jährigen zunächst ersparen wollen. Er habe selbst habe schon Haftstrafen im Gefängnis verbüßt, sagte der 24-Jährige.

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