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Freispruch von der Vergewaltigung

Feldkirch - Eine Zufallsbekanntschaft, eine Bar und eine Anzeige wegen Vergewaltigung. Das sind die Eckdaten eines Prozesses am Donnerstag am Landesgericht in Feldkirch.

Dass es zwischen ihm und der 16-Jährigen am WC einer Feldkircher Bar zum Sex gekommen war, gab der 18-jährige Lehrling von Beginn an zu. Zwar war es ihm peinlich die intimen Details vor Gericht zu erzählen, doch am Ende der Verhandlung konnte er sich über einen Freispruch freuen. Zwei Mädchen hatten im Mac-Donald zwei Burschen kennen gelernt und gingen anschließend mit den zwei attraktiven Türken noch auf einen Drink. In einer Feldkircher Bar machten es sich die vier in einer Sitzgruppe bequem und der 18-Jährige begann mit der 16-Jährigen herumzuknutschen.

Nach Angaben des Mädchens war bereits das Küssen unfreiwillig. Auch sämtliche Intimitäten, die sich im Gastraum des Lokales abspielten, seien ihr unangenehm gewesen, so die Zeugin. Der Angeklagte schildert aber, dass die Jugendliche selbst äußerst aktiv war und keine Spur von Widerstand zeigte. Als das Mädchen aufs WC ging, sei der Bursch ihr nachgegangen und habe sie in einer WC-Kabine vergewaltigt, so die Anklage. “Wir hatten Sex am Klo, aber freiwillig”, verantwortet sich der Teenager. Zeugen berichten, dass das Mädchen im Lokal halb auf dem Burschen gelegen und unter einer übergestreiften Jacke reges Treiben herrschte. Insgesamt gab es zahlreiche Ungereimtheiten und schlussendlich keine Beweise, die für einen Schuldspruch ausgereicht hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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