Der Radfahrer fuhr am 11. Mai in Bregenz einen ihn zum Anhalten auffordernden Polizisten an. Dennoch wurde der mit vier Vorstrafen belastete 32-Jährige am Landesgericht Feldkirch von der Anklage des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und der versuchten schweren Körperverletzung im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Dem Angeklagten sei nicht nachzuweisen, dass er den Polizisten vorsätzlich angefahren habe, um sich der Verkehrskontrolle zu entziehen, sagte Richterin Sonja Nachbaur in ihrer Urteilsbegründung.
Ausweichmanöver
Der Angeklagte gab an, er habe an dem dunklen Abend auf der Straße neben der Bregenzer Kaserne den Polizisten zu spät gesehen. Im letzten Moment habe er mit seinem Mountainbike noch ein Ausweichmanöver versucht. Verteidigerin Astrid Nagel merkte an, dass ihr Mandant auf dem rechten Auge nur noch über eine Sehleistung von 40 Prozent verfüge.
Der angefahrene Polizist sagte als Zeuge, er habe bei einer Verkehrskontrolle den ohne Licht fahrenden Radler anhalten wollen. Das sei ihm aber weder mit einer Leuchtkelle noch mit dem Zuruf „Halt! Stehenbleiben!“ gelungen. Er habe sich dem Radfahrer in den Weg gestellt und zuletzt seine Hände schützend vor seinen Körper gehalten. Der Radlenker habe keine Ausweichbewegung gemacht. Bei der Kollision sei der Radfahrer gestürzt. Er selbst sei nicht gestürzt und unverletzt geblieben, berichtete der 27-jährige Polizeibeamte.
Richter Nachbaur pflichtete Verteidigerin Nagel bei, die von unterschiedlichen subjektiven Wahrnehmungen gesprochen hatte: Der Polizist habe den Eindruck gehabt, der Radfahrer fahre absichtlich auf ihn zu. Der Radfahrer hingegen sagte, er sei keineswegs absichtlich auf den Polizisten zugefahren. Er habe den Beamten einfach nicht gesehen. Wenn er sich tatsächlich der Verkehrskontrolle entziehen hätte wollen, wäre er einfach an dem Polizisten vorbeigefahren.
Seff Dünser
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