Der tragische Unfall ereignete sich am frühen Morgen des 28. Februar auf der Lustenauerstraße, unweit der Discothek „Nachtschicht“. Ein 22-jähriger Schweizer befand sich auf der Mittellinie der Straße. Ein herannahender Lkw erfasste ihn. Der junge Mann erlitt beim Aufprall schwerste Verletzungen, denen er am Tag darauf im Krankenhaus erlag. Der Lkw-Fahrer, ein 35-jähriger Kroate, erlitt einen Schock. Eine Blutabnahme hatte ihm 0,0 Promille bescheinigt. Auch war es erwiesen, dass er vor seinem nächtlichen Dienstantritt voll ausgeschlafen war.
Schon zu Beginn der Verhandlung beteuerte der Beschuldigte: „Herr Richter, ich bin unschuldig.“ Seit Jahren würde er diese Tour täglich befahren. „Ich war immer vorbildlich unterwegs, habe auf die Menschen geschaut. Nie ist etwas passiert – bis zu jenem Tag.“
Nun war der Sachverständige Christian Wolf gefragt. Wie seine Untersuchungen ergaben, hätte der Angeklagte damals mit höchstens 15 bis 20 km/h unterwegs sein dürfen, damit er eine Kollision mit dem dunkel gekleideten Fußgänger, der plötzlich mitten auf die Straße gelaufen war, verhindern hätte können. Wolf attestierte dem Lenker volle Aufmerksamkeit: „Er hat prompt reagiert. Auf Grund der gegebenen Umstände war der Unfall jedoch unvermeidbar.“ Richter Christian Röthlin sprach den Unfalllenker von jeder Verantwortung frei.
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