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Freispruch: Kein Geld veruntreut

Im Zweifen für die Angeklagte
Im Zweifen für die Angeklagte ©VOL.AT
Feldkirch - Gericht konnte nicht feststellen, ob Angeklagte oder ihr verunfallter Sohn für Gelder von Versicherung bezugsberechtigt war.

Im Zweifel wurde die Angeklagte gestern vom Vorwurf freigesprochen, Untreue mit einem Schaden von 200.000 Euro zum Nachteil ihres Sohnes begangen zu haben. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Nadine Heim ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 51-jährigen vor, sie habe Geld ihres Sohnes veruntreut. Sie habe damit für sich eine Wohnung gekauft. Das Geld aus einer Unfallversicherung habe aber ihrem verunfallten Sohn gehört.

Der Senat habe jedoch nicht feststellen können, wer für die Unfallversicherung bezugsberechtigt war, sagte Heim. Mangels gegenteiliger Beweise sei im Zweifel zugunsten der Angeklagten anzunehmen, dass ihr die 200.000 Euro von der Versicherung zustanden. Erstaunlicherweise konnte nicht einmal die betroffene deutsche Versicherung dem Gericht Unterlagen für die vor einigen Jahren in Deutschland abgeschlossene Unfallversicherung vorlegen.

Die angeklagte Deutsche hatte für ihren damals minderjährigen Sohn eine Unfallversicherung abgeschlossen. Der Bub hatte danach einen schweren Unfall. Er ist seitdem derart beeinträchtigt, dass seine angeklagte Mutter zu seiner Sachwalterin bestellt werden musste.

Freispruch gefordert

Die 51-jährige Angeklagte gibt an, die Unfallversicherung habe wegen des Unfalls ihres versicherten Sohnes 200.000 Euro auf ihr deutsches Bankkonto überwiesen. Sie sei die Bezugsberechtigte gewesen. Ihre Mandantin habe erlaubter­weise eine Versicherung auf fremde Rechnung abgeschlossen, sagte Verteidigerin Andrea Concin. Die Rechtsanwältin forderte auch für den Fall einen Freispruch, dass das Gericht den Sohn für bezugsberechtigt halten sollte. Denn dann hätte wegen einer Begehung einer Straftat im Familienkreis der Sohn Privatanklage erheben müssen.

Privatbeteiligtenvertreter Gerhard Scheidbach sagte, dem von ihm vertretenen Sohn der Angeklagten würden die 200.000 Euro zustehen. Die Angeklagte habe das viele Geld missbräuchlich für sich selbst verwendet. Es handle sich um eine tragische Familiengeschichte. Auch deshalb, weil der Sohn schwer verunfallt und nach dem Unfall sehr aggressiv geworden sei.

Die Angeklagte gab zu Protokoll, sie sei von ihrem Sohn des Öfteren geschlagen worden. Er habe sie dazu gedrängt, einen Fehler zu begehen: Sie habe 2007 vor einem Rechtsanwalt eine Treuhanderklärung unterschrieben, wonach sie ­treuhänderisch das Versicherungsgeld für ihren Sohn verwalte.

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