Zur gleichen Zeit suchte die 20-Jährige an der Bar jemanden, dem sie ihr Herz ausschütten konnte. Regelmäßig wurde die dreifache Mutter vom Ehegatten geschlagen und gedemütigt. Als ihr der Altacher dann seine starke Schulter zum Anlehnen bot und ihren Nöten vermeintlich Gehör schenkte, fühlte sie sich wohl und ließ auch Streicheleinheiten zu. Irgendwann bot sich der Mann als Chauffeur an. Doch er fuhr Richtung Batschuns. “Wo fährst Du hin, ich will heim!”, drängte die Frau den Angetrunkenen.
“Ich will Dich jetzt”, anwortete dieser und fuhr weiter um das Auto “warmzufahren”. Er parkte und begann sie zu betasten. Die Beifahrerin kratzte, biss, zog den Drängelnden an den Haaren. “Spinnst Du jetzt?” verstand der Sextolle die Welt nicht mehr. Irgendwann resignierte die Frau und ließ es einfach geschehen. Sich gegen einen Mann zu wehren, war sie nicht gewohnt, noch dazu gegen einen, der doppelt so schwer ist wie sie selbst. Während zuhause seine Freundin auf ihn wartete, genoss der Arbeiter den Sex mit der psychisch am Boden liegenden Frau.
Nicht erkennbar
“Ich war mir sicher: diese Frau will erobert werden”, erklärte der Mann vor Richter Peter Mück das nächtliche “Missverständnis”. Nach dem Geschlechtsakt brachte er die Frau heim. Der Mann wurde freigesprochen, weil es für ihn nach den vorangegangenen, beidseitigen Zärtlichkeiten nicht erkennbar war, dass die Frau keinen Beischlaf wollte.
Glücklich verließ der Freigesprochene gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin den Saal. Die beiden sind nach wie vor ein glückliches Paar. “Sie sind frei, aber stolz müssen Sie nicht sein”, ließ Mück das Paar ziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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