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Freispruch für Opfer des Polizei-Übergriffs

&copy Bilderbox Symbolfoto
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Der 34-jährige Mann, dem zwei Polizisten am 18. Mai 2003 im Zuge einer Amtshandlung einen Lungenriss zugefügt hatten, ist wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt rechtskräftig freigesprochen worden - Polizisten legten Berufung ein.

„Für eine Verurteilung hat das Gericht nicht genügend Substrat vorgefunden“, stellte Richterin Patrizia Kobinger im Wiener Landesgericht fest. Unterdessen haben die in der Vorwoche wegen schwerer Körperverletzung zu je zehn Monaten bedingter Haft verurteilten Polizisten nach Ablauf ihrer Bedenkzeit Rechtsmittel angemeldet.

„Sie haben volle Berufung eingelegt“, war im Grauen Haus zu erfahren. Damit muss sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG) in zweiter Instanz mit dem Fall auseinander setzen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich mit mit den bedingten Haftstrafen einverstanden gezeigt.

Attacke mit Pfefferspray

Die Polizisten hatten den 34-Jährigen zunächst mit einem Pfefferspray nieder gesprüht, als dieser sich am frühen Morgen in ein Gespräch einmischte, das die Beamten mit seiner Freundin führten. Diese war mit ihrem Auto gegen die Einbahn gefahren war.

Über 30 Minuten in Bauchlage fixiert

Weil er angeblich nicht zu stänkern aufhörte und sich nicht ausweisen wollte, wurde er zu Boden gerungen, gefesselt und über 30 Minuten in Bauchlage fixiert. Dabei machten der Mann und seine Freundin darauf aufmerksam, dass er Asthmatiker sei und keine Luft kriege. Beim verzweifelten Versuch, sich aus der für ihn bedrohlichen Situation zu befreien, riss der rechte Lungenflügel. 1,4 Liter Blut drangen ihm in die rechte Brusthöhle.

Keine Beweise für aktiven Widerstand

Der Vorwurf, der Mann habe vorher nach den Polizisten geschlagen und getreten und damit erst die Ausübung behördlicher Zwangsgewalt „provoziert“, konnte dem 34-Jährigen nicht nachgewiesen werden. „Seine Verantwortung, er hätte keinen aktiven Widerstand geleistet, ist nicht auszuschließen. Es ist fraglich, ob ein Widerstand durch Faustschläge und Fußtritte erfolgt ist“, erkannte jetzt die Richterin.

Zeuge entlastete Angeklagten

Ausschlag gebend dafür war die Aussage eines völlig unbeteiligten Zeugen, der die gesamte Amtshandlung in der Innenstadt beobachtet hatte. Dieser schilderte am Montag, wie sich der 34-Jährige zunächst ein hitziges Wortgefecht mit den Uniformierten lieferte. Dann hätten diese ihn „links und rechts schnappen“ wollen: „Er is’ a Stück’l z’ruck gangen und wollt’ praktisch auskommen.“

Ein Treten oder Schlagen sah der Augenzeuge nicht. Die Polizisten hätten einen zweiten Versuch unternommen, den Mann zu bändigen: „Das ist dann sehr schnell gangen. Er ist binnen Sekunden zu Boden gegangen.“

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