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Freispruch für Ganovenzwilling

Die Richterin glaubte der Geschichte des Zwillings.
Die Richterin glaubte der Geschichte des Zwillings. ©VOL.AT/Eckert
Wieder einmal ist unklar, wer der Täter war. Somit bleibt 15-fach Vorbestrafter ohne Schuldspruch.

Von Christiane Eckert/VOL.AT

„Ich bin nicht überzeugt, dass es so gewesen ist, wie Sie sagen“, begründet Richterin Sonja Nachbaur den Freispruch in Sachen „Gefährliche Drohung“. Der junge Mann soll seine Schwägerin im Jahr 2012 bedroht haben. Von einem „X“ in das Gesicht schneiden war die Rede und der Frau wurde ein ordentlicher Schrecken eingejagt. Heute entschlägt sie sich der Aussage, will ihrem Schwager nichts mehr anhaben.

Der Angeklagte kennt das Spiel bereits beinahe seit Jahrzehnten. Schon als Jugendlicher verärgerten die Brüder die Polizei, denn kein Zeuge konnte sagen, wer von ihnen für die Unzahl von Delikten verantwortlich war. Dennoch saßen beide Burschen immer wieder hinter Gittern.

Schwierige Situation

Die Justiz kann von Glück sagen, dass es so wenige eineiige Zwillinge gibt, denn bei ihnen kommt man auch mittels DNA-Abgleich nicht weiter. Bezüglich des heutigen Strafantrages darf der 15-fach Vorbestrafte nach Hause gehen. „Ich bin total unschuldig“ beteuert er noch einmal höflich, doch man hofft bei Gericht einfach nur eines: Weder den einen, noch den anderen wieder zu sehen.

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