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Freispruch für Berchtold bestätigt

Feldkirch -  Der Feldkircher Bürgermeister Wilfried Berchtold ist endgültig rehabilitiert. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in nichtöffentlicher Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Felkdirch gegen den Freispruch zurückgewiesen.
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“Das Urteil ist somit rechtskräftig”, bestätigte Reinhard Flatz, Sprecher des Landesgerichts Feldkirch auf Anfrage der Vorarlberger Nachrichten. Karl Rümmele, Berchtolds Verteidiger, war für eine Stellungnahme noch nicht erreichbar.

Berchtold war am 4. März von einem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch nach dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Dem Bürgermeister wurde zur Last gelegt, sich im November 2009 bei einer Parteiklausur der ÖVP Feldkirch in Langenegg an seiner ehemaligen Geliebten und Parteikollegin vergangen zu haben. Berchtold räumte zwar eine außereheliche Affäre ein, beteuerte in Sachen Vergewaltigung aber stets seine Unschuld.

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