Die Frau hatte sich nach einer Liebesnacht Hoffnungen auf einen 33-jährigen Angestellten gemacht. Als dieser jedoch nach einer einmaligen Nacht genug hatte, rastete sie aus. Sie bombadierte ihn mit SMS und nervte ihn. Sie fühlte sich ausgenutzt und wollte zumindest finanzielle Entschädigung für das erlittene psychische Leid. 210 Euro waren ihre Forderung. Ansonsten zeige sie ihn wegen sexuellen Missbrauchs an, so die Enttäuschte. Das brachte ihr im März eine Verurteilung wegen versuchter Erpressung ein.
Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf, weil es glaubte, die Frau wusste auch auf Grund von sprachlichen Schwierigkeiten nicht, was sie eigentlich tat. Richter Peter Mück fragte am Donnerstag im zweiten Prozessdurchgang zum Test einige Begriffe nach. Das Ergebnis: Die Frau wusste tatsächlich nicht, was sie ihrem Liebhaber mit der Drohung antat. Somit im Zweifel Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.