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Freispruch auf Grund von zu viel Alkohol

©APA/Themenbild
Weil Opfer bierbedingt keine Erinnerung mehr an Vorfall hat, gilt die Version des Angeklagten.

Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 21-jähriger, zweifach vorbestrafter Handwerker vom Vorwurf der schweren Körperverletzung frei gesprochen. „Ich habe die Schnauze voll von Schlägereien“, beteuert er seine Unschuld. Damals im Jänner habe er den 57-jährigen Schlosser nicht geschlagen, sie seien gemeinsam die Stiege runter gefallen. Nur so kann er sich die schweren Gesichtsverletzungen des Mannes erklären, gibt der junge Mann zu Protokoll.

Gut getankt

Das Opfer gibt an, am Wochenende „zum Ausgleich“ immer zu trinken. Sieben Bier sind für ihn nichts Besonderes. Auch in derartige Vorfälle sei er schon öfters verwickelt gewesen, räumt er ein. Da das Beweisverfahren zu wenig Belastendes hergibt, wird der junge Mann frei gesprochen. Der Verletzte muss mit seinen Ansprüchen vors Zivilgericht, doch auch dort wird es schwierig, wenn es keine Beweise gibt. Ob der Freispruch rechtskräftig wird, ist noch offen. Die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.

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