Freispruch: Anwalt wurde nicht betrogen

Der 66-jährige Pensionist hat in seinem Heimatland Deutschland sieben Vorstrafen wegen Betrugs, kein Geld und seinen Dornbirner Rechtsanwalt nicht bezahlt. Dennoch ging das Landesgericht Feldkirch nicht davon aus, dass der angeklagte Mandant seinen Anwalt um das Honorar von 3362,33 Euro betrügen wollte. Der von Bernhard Graf verteidigte Angeklagte wurde vom Betrugsvorwurf im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Richterin Judith Oberauer hatte „Zweifel am Vorsatz“ des Angeklagten, den Anwalt betrügen zu wollen. Denn nach Angaben des Angeklagten habe der Anwalt ihm gute Chancen eingeräumt, den zivilen Rechtsstreit zu gewinnen. Dann hätte die gegnerische Partei für die Kosten des Anwalts des Angeklagten aufkommen müssen.
Kleider einbehalten
Der 66-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn hatte sich einen Anwalt genommen, um von seinem ehemaligen Vermieter die Herausgabe seiner Kleider und anderer Wertgegenstände aus der früheren Wohnung zu erzwingen. Auf das Schreiben des Anwalts reagierte der Vermieter aber ablehnend und mit der Gegenforderung von 2000 Euro für angeblich noch offene Mietzahlungen. Daraufhin sollte der Vermieter zivilrechtlich auf Herausgabe der Fahrnisse geklagt werden. Den Kostenvorschuss von 1500 Euro für die Klage hat der Angeklagte seinem Anwalt aber nichtbezahlt.
Danach verlangte der Dornbirner Anwalt von seinem Mandanten als Gesamthonorar für seine Leistungen 3362,33 Euro. Die Forderung lässt der Rechtsanwalt per Exekution eintreiben.
Zwar würden „viele Punkte“ dafür sprechen, dass der Angeklagte „ganz klar schuldig“ sei, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Denn der in Vorarlberg lebende Deutsche habe kein Geld und einschlägige Vorstrafen. Allerdings sei der Schuldnachweis nicht möglich, dass er einen Vorsatz zum Betrügen gehabt habe. Dieses Mal sei der vorbestrafte Betrüger im Zweifel mit einem Freispruch davongekommen.