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Freispruch: Amtsdirektor des Gerichts log nicht

Richterin ging also im Zweifel nicht davon aus, dass der Beamte bewusst falsch ausgesagt hat.
Richterin ging also im Zweifel nicht davon aus, dass der Beamte bewusst falsch ausgesagt hat. ©APA (Themenbild)
Feldkirch, Innsbruck - Kein Vorsatz zur falschen Beweisaussage: Geschäftsstellenleiter hatte seine Prüfmethode in Drogen-Verwahrungsstelle falsch beschrieben.

Im Zweifel vom Anklagevorwurf der falschen Beweisaussage freigesprochen wurde der ehemalige Geschäftsstellenleiter des Landesgerichts Feldkirch. Das gestrige Urteil des Landesgerichts Innsbruck ist nicht rechtskräftig. Dem Amtsdirektor sei kein Vorsatz zur falschen Zeugenaussage nachzuweisen, sagte Richterin Heidemarie Paul.Als Zeuge hatte der ranghohe Gerichtsbeamte bei Einvernahmen falsche Angaben darüber gemacht, wie er die Verwahrungsstelle für sichergestellte Drogen am Landesgericht kontrolliert habe. So hatte er behauptet, Vermerke über seine Prüfungen im Dokumentationsheft angebracht zu haben. Bei der Revision im Jahr 2011 wurden aber keine Prüfvermerke in dem Schulheft gefunden.

Die Erinnerung habe ihm wohl einen Streich gespielt, gab der Angeklagte am Montag in der Hauptverhandlung an. Staatsanwalt Florian Oberhofer hingegen mutmaßte, der 51-Jährige habe vielleicht deshalb falsche Zeugenangaben gemacht, um die Vernachlässigung seiner Prüfpflichten zu vertuschen.

Objektiv habe der nunmehrige Angeklagte vor zwei Jahren als Zeuge falsche Angaben gemacht, sagte die Richterin. Von der subjektiven Tatseite war sie aber nicht überzeugt. Sie ging also im Zweifel nicht davon aus, dass der Beamte bewusst falsch ausgesagt hat.

„Sündenbock”

Sein Mandant sei als Sündenbock angeklagt worden, meinte Verteidiger Nicolas Stieger. Denn die Staatsanwaltschaft Salzburg habe die Amtsmissbrauch-Strafverfahren gegen zwei Fachoberinspektoren des Landesgerichts eingestellt. Die beiden für die Verwahrungsstelle zuständigen Beamten wurden lediglich disziplinarrechtlich schuldig gesprochen – wegen Schlampereien bei der Dokumentation der sichergestellten Drogen. Disziplinär verurteilt, allerdings ohne Strafe, wurde auch der Präsident des Landesgerichts, wegen mangelnder Kontrolle. Auch er beschrieb ges-
tern als Zeuge den Angeklagten als absolut korrekten Beamten.

Er habe die privaten Geschäfte mit dem Kopieren von Strafakten aufgedeckt, sagte der Angeklagte. Dafür wurde ein Kanzleibeamter des Landesgerichts, der zu Unrecht 400.000 Euro kassiert hatte, zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

In der Testamentsaffäre wurde der Amtsdirektor als Troubleshooter zum Aufräumen am Bezirksgericht Dornbirn eingesetzt. Aus Protest gegen die Anklage gegen ihn trat der Rechtspfleger als Geschäftsstellenleiter eines Bezirksgerichts zurück.

 

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