Auch dem Vorarlberger Landesveterinär Norbert Greber sind solche Vorfälle bekannt. Auch wenn in manchen Regionen Vorarlbergs (etwa gewisse Naturschutzgebiete) Leinenzwang herrsche, sei eine solche Bestimmung Sache der jeweiligen Gemeinde.
„Zahnlose Verordnungen“
Einem prophylaktischen „Maulkorbzwang“ für frei laufende Hunde kann er nichts abgewinnen, weil sich seiner Meinung nach ohnehin kaum jemand daran halten würde. „Jeder Hundebesitzer sollte sich seiner Verantwortung im Klaren sein. Jäger haben ihre gesetzliche Vorgaben. Auch was wildernde Hunde betrifft. Und wenn solche Tiere abgeschossen werden, ist das nicht die Schuld der Jäger, sondern der Hundeführer selbst. Dieses Bewusstsein sollte für die Betroffenen belehrender sein als irgendwelche zahnlosen Verordnungen“, stellt der Landesveterinär in prägnanten Worten fest.
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