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Freiheitsstrafen für zwei Vergewaltiger

Mit Schuldsprüchen und mehrjährigen Haftstrafen gingen am Montagnachmittag zwei Vergewaltigungsprozesse am Feldkircher Landesgericht zu Ende. Zwei Männer müssen hinter Gitter. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Zum einen wurde ein kroatischer Frühpensionist für schuldig befunden, seine ehemalige Lebensgefährtin im Jänner dieses Jahres in seiner Bregenzer Wohnung eingesperrt und zum Sex gezwungen zu haben. Der Mann erhielt zweieinhalb Jahre Haft. Im zweiten Verfahren wurde ein türkischer Kebabstand-Betreiber zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Er soll im Februar 2004 eine flüchtige Bekannte in St. Gallenkirch (Montafon) aufs Brutalste vergewaltigt haben. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der 54-jährige Frühpensionist aus Kroatien hatte seine 47-jährige Freundin aus Rankweil (Bezirk Feldkirch) während einer stationären Alkoholtherapie kennen gelernt. Doch die Beziehung dauerte nicht allzu lange. Als die Frau Schluss machte und ihrem ehemaligen Freund ein paar Gegenstände in seine Wohnung zurückbringen wollte, soll er sie eingesperrt haben. Mit den Worten „erst wenn du mit mir schläfst, lass ich dich gehen“, erzwang der Beschuldigte laut Anklage einen Beischlaf. Damit die Frau nicht telefonieren konnte, zerstach er mit einem Küchenmesser ihr Handy und warf es aus dem Fenster. Der bisher unbescholtene Mann leugnete bis zuletzt. Er erhielt von Richter Peter Mück zweieinhalb Jahre Gefängnis.

Die Vergewaltigung durch den 39-jährigen Türken liegt schon länger zurück. Im Februar vergangenen Jahres lernte der Kebabstand-Betreiber eine 24-jährige Kärntnerin kennen. Nachdem er sich mit der Saisonkellnerin eine Zeit lang unterhalten hatte, ging sie mit ihm nach Hause. Dort vergewaltigte er sie laut Anklage oral, vaginal und anal. Die junge Frau, die sich seit dem Vorfall mit Rasierklingen selbst verletzt, wollte zunächst keine Anzeige erstatten. Erst ihr Chef, dem die Wesensveränderung und die blauen Flecken der Angestellten auffielen, überredete das Opfer. Der Angeklagte stritt jede sexuelle Handlung ab, muss aber dennoch für vier Jahre hinter Gitter.

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