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Freiheitliche wollen Parteienfinanzierungsgesetz

Die Vorarlberger Freiheitlichen haben die Einrichtung eines Vorarlberger Parteienfinanzierungsgesetzes gefordert. Die Freiheitlichen sehen das Einfrieren ihrer Parteienförderung als politische Willkür.

Das Einfrieren der Mittel für die Vorarlberger Freiheitlichen entbehre einer rechtlichen Basis und sei ein Akt reiner politischer Willkür, sagte Parteichef Dieter Egger im Gespräch mit der APA. Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) wies diese Vorwürfe als „völlig aus der Luft gegriffen“ zurück.

Die unklare Situation der Vorarlberger Freiheitlichen könne man nicht dem Amt der Vorarlberger Landesregierung in die Schuhe schieben, betonte der Landeshauptmann. Auch bei einem Parteienfinanzierungsgesetz müssten die Freiheitlichen ihre Identität als Förderungswerber nachweisen können. Im Zusammenhang mit der Situation der Vorarlberger Freiheitlichen stelle sich die Frage nach einem Parteienfinanzierungsgesetz am allerwenigsten.

Die Vorarlberger Freiheitlichen vertreten die Ansicht, dass sich durch die rechtlich umstrittene Loslösung von der Bundes-FPÖ nichts an ihrer juristischen Person geändert hat. Deshalb stehe der Partei die Förderung weiter zu, so Egger. Laut Sausgruber gibt es auf Grund der fehlenden Abspaltungs-Genehmigung durch die Bundes-FPÖ aber „Zweifel an der Identität der Rechtsperson“. Der Landeshauptmann verwies in diesem Zusammenhang auch auf eine fehlende Judikatur im Parteienbereich, die eine Abtrennung als möglich anerkenne.

Die Freiheitlichen sind allerdings gewillt, eine solche zu liefern. „Mit dem entsprechenden Bescheid des Landes werden wir vor Gericht ziehen“, kündigte Egger an. Noch sei dieser aber nicht zugestellt worden, kritisierte Egger. „Wir kennen erst die Rechtsmeinung des Landeshauptmanns, mehr nicht“, so der Parteichef. Für die Vorarlberger Freiheitlichen geht es um einen Betrag von jährlich 388.000 Euro.

Die Finanzierung der Parteien erfolgt in Vorarlberg auf Grundlage einer Richtlinie, die von der Landesregierung beschlossen wird. Die Vorarlberger Grünen haben diese Regelung schon mehrfach kritisiert und ein Parteienfinanzierungsgesetz gefordert. Derzeit sei keinerlei Rechtssicherheit oder Rechtsanspruch auf eine Parteienfinanzierung gegeben, dafür bestehe aber eine vollständige Abhängigkeit von der Landesregierung, argumentieren die Grünen.

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