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Freigänger vergewaltigte Kindergärtnerin

Gestellte Aufnahme &copy Bilderbox
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Der 19-jährige Bursch, der heute, Montag, im Saal 106 des Straflandesgerichts auf der Anklagebank saß, sieht so aus, als könnte er keiner Fliege etwas zu Leide tun. Dabei hat er bereits fünf Vorstrafen auf dem Kerbholz.

Raub und Einbruchsdiebstahl hat er begangen. Als man ihm im Vorjahr einen Hafturlaub gewährte, vergewaltigte er in Wien eine 24-jährige Kindergärtnerin. „Das ist richtig“, bestätigte er knapp die Anklage.

Die Tat

Vier Monate hätte der Bursch in der Justizanstalt Gerasdorf noch „offen“ gehabt, als man ihm vom 13. bis zum 18. Mai einen so genannten Freigang zugestand. Dieser sollte ihn auf die nahe Entlassung vorbereiten. Anstatt bei seinem Onkel zu schlafen, zog es der 19-Jährige allerdings vor, bei einem Freund zu nächtigen, mit dem er bis in der Früh dem Alkohol zusprach und auch die angebotenen Drogen nicht ablehnte.

Wenige Stunden, bevor er ins Gefängnis zurück kehren hätte sollen, kam der Jugendliche an einem Privatkindergarten vorbei. Es war knapp nach 6.00 Uhr, eine junge Kindergartenpädagogin war bereits anwesend, da um 6.30 Uhr die ersten Schützlinge erwartet wurden. Sie saß im Gemeinschaftsraum und verzehrte ein Frühstück, als der 19-Jährige plötzlich vor ihr stand und sie anherrschte: „Geh nach hinten!“

Er dirigierte sie in den Waschraum, zwang sie, sich niederzulegen, fesselte sie an den Armen, versperrte die Tür und verging sich an dem wehrlosen Opfer, das ihn vergeblich anflehte, er möge sie in Ruhe lassen. „Hat sie Ihnen gefallen?“, fragte Richterin Beate Matschnig. – „Weiß nicht.“ – „War sie jung?“ – „Schätz’ schon.“

Albträume und Angst

Die junge Frau hat sich von den psychischen Folgen bis heute nicht erholt. Sie wird von Albträumen und so genannten Flashbacks geplagt, wurde gekündigt, nachdem sie nicht mehr aus dem Krankenstand zurück kehrte. Sie traut sich nicht mehr ohne Begleitung aus der Wohnung, hat dem Psychiater Kurt Meszaros zu Folge, der sie im Auftrag des Gerichts untersucht hat, eine schwere soziale Phobie und Angststörungen entwickelt, die einer erlittenen schweren Körperverletzung gleich kommen.

„Was sagen Sie dazu, dass Sie ein Menschenleben zerstört haben?“, wollte eine Geschworene abschließend vom Angeklagten wissen. – „Es tut mir sehr Leid, dass das passiert ist. Ich kann es nicht mehr rückgängig machen.“

Das Urteil

Der 19-jährige Bursch wurde wegen Vergewaltigung der Kindergärtnerin zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Außerdem wiesen ihn die Geschworenen in eine Anstalt für gefährliche Rückfalltäter ein, nachdem ihm die psychiatrische Sachverständige Sigrun Rossmanith „ein hochgradig aggressives Potenzial“ bescheinigt und dringend zu einer entsprechenden Therapie geraten hatte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Bursche, der theoretisch bis zu 20 Jahre Haft bekommen hätte können, bat um Bedenkzeit. Die Staatsanwältin war mit dem Urteil einverstanden.

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