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Freie Fahrt für vorzeitig entlassene Häftlinge

Schmuggel: Kokain wurde in Bolivien in Panflöten versteckt und nach Vorarlberg verschickt.
Schmuggel: Kokain wurde in Bolivien in Panflöten versteckt und nach Vorarlberg verschickt. ©APA/Themenbild
Bregenz, Wien. Verwaltungsgerichtshof: Zwei Oberländer, wegen Kokain-Schmuggels zu je 2,5 Jahren Haft verurteilt, dürfen ihren Führerschein behalten.

Zwei vorzeitig aus der Haft entlassene Kokain-Schmuggler dürfen ihren Führerschein behalten. Das hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden. Damit hob das Höchstgericht in Wien ein Erkenntnis des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts (LVwG) “wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts” auf. Das Gericht in Bregenz hatte heuer im März den beiden Drogenschmugglern aus dem Bezirk Bludenz wegen ihrer Straftaten den Führerschein für jeweils zehn Monate entzogen.

Nach dem Führerscheingesetz (FSG) kann gerichtlich verurteilten Straftätern der Führerschein entzogen werden, wenn sie ihrer Drogendelikte wegen für nicht mehr “verkehrszuverlässig” erachtet werden. Davon ging das Landesverwaltungsgericht aus. Schließlich werde das Inverkehrbringen von Suchtmitteln typischerweise durch die Verwendung von Kraftfahrzeugen wesentlich erleichtert. Im vorliegenden Fall sei aber keine “Verkehrsunzuverlässigkeit” anzunehmen, meint der Verwaltungsgerichtshof. Denn der VwGH stuft das Risiko, dass die beiden wieder arbeitenden Väter von Kindern weiterhin schwere Straftaten begehen werden, als gering ein. Sonst hätte, argumentiert das Verwaltungsgericht, das zuständige Strafgericht den beiden Häftlingen keine Fußfessel und keine Entlassung nach der Hälfte der verbüßten Freiheitsstrafen gewährt.

Im April 2013 wurden am Landesgericht Feldkirch die Angeklagten im Alter von 38 und 42 Jahren rechtskräftig jeweils zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hatten sich hauptsächlich für den Eigenkonsum per Luftpost 700 Gramm hochprozentiges Kokain, das in Bolivien in Panflöten versteckt wurde, nach Vorarlberg schicken lassen.

Von den jeweils 30 Haftmonaten mussten die verurteilten Drogenschmuggler nur die Hälfte verbüßen. Nach 15 Monaten Haft ordnete das Landesgericht Feldkirch die vorzeitige Entlassung der Häftlinge im Jänner 2014 an. Der jeweilige Haftrest von 15 Monaten wurde ihnen für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Fünf Monate Hausarrest

Rund zehn Monate hatten die beiden Konsumenten von Kokain im Gefängnis verbracht. Danach hatten sie knapp fünf Monate im elektronisch überwachten Hausarrest verbracht.

Jetzt entschied der Verwaltungsgerichtshof erstmals über eine drohende Führerscheinabnahme für Häftlinge mit Fußfessel. Den von Gebhard Heinzle anwaltlich vertretenen Haftentlassenen hat der Bund die Verfahrenskosten von je 1346,60 Euro zu ersetzen.

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