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Frei am Faschingsdienstag: Sonderurlaub trotz Corona?

Sonderurlaub am Faschingsdienstag, auch trotz Corona üblich.
Sonderurlaub am Faschingsdienstag, auch trotz Corona üblich. ©Rhomberg
Joachim Mangard (VOL.AT) joachim.mangard@russmedia.com
Auch ohne Faschings-Veranstaltungen geben viele Gemeinden und Städte ihren Bediensteten den Nachmittag am Faschingsdienstag frei. VOL.AT hat sich umgehört.

So sieht Bürgermeister Simon Tschann aus Bludenz den freien Nachmittag als Wertschätzung gegenüber seinen Mitarbeitern: "Bludenz ist eine der Narrenhochburgen in Vorarlberg. Seit vielen Jahren ist das Rathaus Bludenz am Faschingsdienstag nachmittags geschlossen. Das hat nicht nur in der Alpenstadt eine lange Tradition. Heuer haben wir eine besondere Situation: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bludenz haben aufgrund der Corona-Pandemie ein sehr intensives Arbeitsjahr hinter sich. Viele Belastungen und Sonderdienste – von den Corona-Schutzmaßnahmen im städtischen Bereich bis hin zur Mithilfe bei den Test- und Impfaktionen im Stadtsaal – waren zu bewältigen. Mit diesem Hintergrund den Halbtag Sonderurlaub zu streichen, wäre für mich als Bürgermeister das falsche Zeichen gewesen und entspricht sicher nicht der Wertschätzung, mit der wir uns beim Amt der Stadt Bludenz begegnen. Dieser Sonderurlaub darf als kleines Danke für den hervorragenden Einsatz im Kampf gegen das Corona-Virus gesehen werden."

Dienstfrei auch in Bregenz und Dornbirn

Auch in Dornbirn wählt man diesen Weg, beruft sich laut Hanno Ledermüllner aber auf das Dienstgesetz: "Die Dienstzeitregelung der Stadt Dornbirn sieht vor, dass nachmittags am Faschingsdienstag dienstfrei ist. Diese Arbeitszeitverordnung besteht seit vielen Jahren; die Regelung ist Teil eines Gesamtpakets und steht in Balance mit anderen Arbeitsbedingungen, die mit der Arbeitnehmervertretung akkordiert worden sind. Die Freistellung gilt für alle Dienstnehmer, unabhängig davon, ob jemand am Faschingsgeschehen teilnimmt oder nicht. Für Bedienstete in Schichtdiensten (Krankenhaus, Polizei etc.) werden diese Stunden bei der Jahresarbeitszeit berücksichtigt." Ähnlich gestaltet sich die Situation in Bregenz, wie Interims-Stadtamtsdirektor Gerhard Seiler bestätigt: "Die Arbeitszeitrichtlinien wurden zuletzt im Jahr 2009 geändert um im Stadtrat beschlossen. Sie gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Bregenz. In diesen Richtlinien sind gewisse Halbtage als dienstfrei festgelegt, so auch der Faschingsdienstag-Nachmittag."

(VOL.AT)

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