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Förderateliers für bildende Künstler

Im Rahmen der Bundeskunstförderung werden auch heuer wieder Ateliers für bildende Künstlerinnen und Künstler in Wien ausgeschrieben. Einreichungen sind bis 1. Oktober 2006 möglich.

Die Zahl der zur Verfügung stehenden Ateliers ist gegenüber dem Vorjahr von fünf auf elf gestiegen, gibt Kulturreferent Landesstatthalter Hans-Peter Bischof bekannt. Bewerbungsunterlagen (Künstlerbiografie und Dokumentation der bisherigen Arbeiten) können bis 1. Oktober 2006 bei der Sektion Kunst im Bundeskanzleramt eingereicht werden.

Die zwischen 43 und 65 Quadratmeter großen Ateliers in der Wattgasse in Wien (17. Bezirk) werden Künstlern für den Zeitraum von vier Jahren zur gastweisen, kostenlosen Benutzung überlassen. Miet- und Betriebskosten trägt die öffentliche Hand, Strom- und Heizungskosten sind von den Atelierbenützern zu bezahlen.

Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden freiberuflichen bildenden Künstler, bzw. solche, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Die Vergabe der Künstlerateliers erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury.

Einreichungen

Die Einreichungen sind bis Sonntag, 1. Oktober 2006 (Datum des Poststempels) an die Kunstsektion des Bundeskanzleramtes, Minoritenplatz 3, 1014 Wien, zu senden oder können in der Teamassistenz der Kunstsektion abgegeben werden. Jede Einreichung muss mit dem Vermerk “Atelier Wattgasse 2006” versehen werden.

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