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Frauen verdienen zu wenig

Frauen verdienen in Vorarlberg im Durchschnitt um 35 Prozent weniger als Männer. In keinem anderen Bundesland klafft die Schere derart weit auseinander. Studie | Bericht

Das hat eine OGM-Studie ergeben, die ÖGB und Arbeiterkammer gestern präsentierten. Fazit: Von der Kinderbetreuung, die viel flexibler werden muss, bis zur Rollenverteilung, die in Vorarlberg noch immer in traditionellen Schuhen steckt, muss viel verändert werden.

„Es gibt einigen Handlungsbedarf“, stellte AK-Präsident Hubert Hämmerle fest. Der Unterschied werde besonders beim durchschnittlichen Netto-Stundensatz deutlich, erklärte Christine Matzka von der OGM. Bei Einbeziehung aller in Vorarlberg Beschäftigten verdienen Männer 11,30 Euro pro Stunde, Frauen in der selben Zeit nur 8,40 Euro. Noch eklatanter sei der Unterschied, wenn man ausschließlich die vollzeitbeschäftigten Frauen und Männer vergleiche. Der Nettostundensatz der Frauen sinkt auf 6,90 Euro, jener der Männer bleibt gleich. Damit verdienen vollzeitbeschäftigte Männer in Vorarlberg sogar um 64 Prozent mehr als Frauen. Der Einkommensunterschied beginne bereits bei der Wahl eines typischen Frauenberufs.

Er hoffe, dass die Verantwortlichen den Handlungsbedarf erkennen, so AK-Präsident Hämmerle. Er formulierte erneut seine Forderung nach einem flexibleren Kinderbetreuungsgeld: „Eine Frau, die früher in den Beruf zurückkehren will, soll ein höheres monatliches Kinderbetreuungsgeld erhalten“. Im Ländle seien die Rollenbilder stärker verankert als in den übrigen Bundesländern, Kinderbetreuung sei nach wie vorFrauensache. Es gebe noch immer zu wenig Betreuungseinrichtungen mit flexiblen Öffnungszeiten. Zwar gebe es Fortschritte, etwa in Form der Initiative „Kinder in die Mitte“, aber eine Bewusstseinsänderung brauche einen Reifeprozess, betonte Hämmerle.

Die Ergebnisse der Studie werden im November in Workshops mit Betriebsräten und Kollektivvertragsverhandlern besprochen. Daraus soll laut Hämmerle bis Jahresende ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden, der auch in die Kollektivvertragsverhandlungen des ÖGB einfließen solle und an die Landesregierung weitergegeben werde.

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