Von einem Nachbarn hatte sich die Frau innerhalb eines Jahres rund 9.500 Euro geborgt und nie zurückbezahlt. Außerdem war sie von einem Haftfreigang nicht zurückgekehrt und hatte sich in ein Zimmer eingemietet ohne dafür zu bezahlen. Beim Prozess am Montag zeigte sich die 66-Jährige vollends geständig und gab auch zu, ihren Pflichtverteidiger belogen zu haben. Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatte sie in einem Brief an Richter und Staatsanwalt ihre Taten gestanden und Besserung versprochen.
Die Frau wurde nun am Landesgericht Feldkirch zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zur Rückzahlung der 9.500 Euro verurteilt. Sie nahm das Urteil sofort an. Es ist dies bereits die 19. einschlägige Verurteilung wegen Eigentumsdelikten für die 66-Jährige.
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