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Frau schoss sich mit Pistole in den Kopf - Prozess vertagt

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Feldkirch. Im vergangenen Oktober schoss sich eine Frau versehentlich in den Kopf, nun hat sie auch noch ein Strafverfahren am Hals - zusätzlich zum Eigentümer, gegen den ein Waffenbesitzverbot besteht. Der Prozess musste vertagt werden.

Am Freitag hätte am Landesgericht Feldkirch ein kurioser Prozess stattfinden sollen. Doch in letzter Minute wurde das Verfahren vertagt, eine Zeugin hatte sich kurzfristig entschuldigt und auch bezüglich der anwaltlichen Vertretung gab es Komplikationen.

Mit geliehener Waffe in den Kopf geschossen

Angeklagt sind zum einen ein 35-jähriger Mann. Er besaß trotz Waffenverbotes eine Pistole samt Munition. Die geladene Faustfeuerwaffe überließ er im Oktober vergangenen Jahres einer in Bregenz wohnhaften Hausfrau. Die 32-Jährige, zu diesem Zeitpunkt mit 0,7 Promille alkoholisiert und ohne Erfahrung im Umgang mit Waffen, hantierte mit der Faustfeuerwaffe und schoss sich dabei versehentlich in den Kopf. Schwere Kopfverletzungen waren die Folge.

Unschuldige verleumdet

Dennoch wollte die Hausfrau ihren Bekannten schützen und gab an, sie habe die Pistole von einer Bekannten gekauft, gegen die zunächst ermittelt wurde. Dem eigentlichen Besitzer werden Verstoß gegen das Waffengesetz sowie fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, der Frau Begünstigung, Verleumdung und ebenfalls Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Prozess wurde nun für Ende September ins Auge gefasst. (red/Christiane Eckert)

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