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Frau ruft Polizei an und droht mit Mord

Eine Frau drohte bei einem Anruf bei der Polizei mit einem Mord.
Eine Frau drohte bei einem Anruf bei der Polizei mit einem Mord. ©Pexels/Breakingpic
Sie habe vor, jemanden umzubringen, sagte die Anruferin gleich zu Beginn des Telefongesprächs mit dem Polizisten der Bezirksleitstelle Dornbirn.

Die Hohenemserin hatte am 22. Dezember 2015 den Notruf der Polizei gewählt. Sie befinde sich mit einem Messer in Hohenems an der Hauptstraße nach Götzis, teilte die Frau dem Beamten mit. Sie werde demnächst nach Liechtenstein gehen und dort einen Türken abstechen. Eine Polizeistreife nahm die Frau danach sofort fest.

Was die als psychisch krank und zurechnungsunfähig eingestufte Frau gesagt hatte, wertete das Landesgericht Feldkirch ges­tern als Morddrohung. Deshalb wurde die unbescholtene 33-Jährige auch im dritten Feldkircher Schöffenprozess in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Zwei Urteile aufgehoben

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Andrea Concin meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit wird sich der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bereits zum dritten Mal mit dem ungewöhnlichen Vorfall zu beschäftigen haben. Schon zwei Mal hat das Höchstgericht in Wien Urteile des Landesgerichts aufgehoben.

Falsche Einstufung

Beim ers­ten Mal war der OGH mit der strafrechtlichen Einstufung als versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht einverstanden. Beim zweiten Mal monierten die Höchstrichter mangelnde Feststellungen zur Frage, ob sich die Drohung nur auf einen angekündigten Mord im Ausland beziehe. Eine gefährliche Drohung liege für einen österreichischen Polizisten bei einem angedrohten Mord in Liechtenstein nicht vor, so der OGH.

Zu den Voraussetzungen für eine Einweisung in eine psychiatrische Anstalt zählt eine sogenannte Anlasstat. Demnach muss eine Straftat vorliegen, für die die Strafdrohung mehr als ein Jahr Gefängnis beträgt.

Das Verfahren sei juristisch ein großes Problem, aber keineswegs psychiatrisch, sagte Gerichtspsychiater Reinhard Haller. Aus seiner Sicht liegen die psychiatrischen Voraussetzungen für eine Einweisung vor. Die hochintelligente Betroffene sei manisch und paranoid und zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig gewesen, sagte der Sachverständige. Die aus Russland stammende Österreicherin sei psychisch krank und gefährlich.

Berührendes Plädoyer

Die 33-jährige Frau befindet sich seit dem Vorfall vorläufig im Landeskrankenhaus Rankweil. Sie hielt bei der gestrigen Gerichtsverhandlung ein eindrucksvolles Plädoyer. Berührend und mit scharfem Verstand berichtete sie von ihrem Bemühen, wieder gesund zu werden.

(red)

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