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Frau bekommt Schmerzensgeld wegen kaputter Zugtoilette

Zugtoilette war defekt
Zugtoilette war defekt ©APA
Kein stilles Örtchen weit und breit: Weil die einzige Toilette im Zug defekt war, muss die Deutsche Bahn einer Frau ein Schmerzensgeld von 200 Euro zahlen. Der Deutschen Bahn Regio AG werde ein "Organisationsverschulden" zur Last gelegt, das zu einem "körperlichen Unwohlsein" der Frau geführt habe, teilte das Amtsgericht Trier am Dienstag mit.

Die Frau hatte im Oktober 2014 auf der fast zweistündigen Fahrt von Koblenz nach Trier nicht auf Toilette gehen können, musste aber dringend. Auf die defekte Toilette sei sie vor dem Betreten der Regionalbahn nicht hingewiesen worden. Dem Gericht zufolge hatte die Frau es nach ihrer Ankunft in Trier nicht mehr rechtzeitig auf die Toilette geschafft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)

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