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Frau beklagt gesunkene Heiratschancen

Durch den Skiunfall seien ihre Heiratschancen gesunken, behauptet die Frau.
Durch den Skiunfall seien ihre Heiratschancen gesunken, behauptet die Frau. ©VOL.AT/dpa/Symbolbild
Seit ihrem unverschuldeten Skiunfall vom 14. Jänner seien ihre Heiratschancen gesunken, meint die 56-jährige Frau.


Von Seff Dünser / NEUE

Denn sie leide nach wie vor unter Nacken- und Halsbeschwerden. Das sei für andere Menschen optisch deutlich erkennbar, wenn sie sich bewege. Deshalb fordert die Klägerin in einem anhängigen Zivilprozess, der am Landesgericht Feldkirch gestern begonnen hat, allein als Verunstaltungsentschädigung 1500 Euro.

Beklagter in dem Rechtsstreit ist jener Skifahrer, mit dem sie auf der Piste zusammengestoßen ist. Sie gibt dem promovierten Akademiker die Alleinschuld für den Skiunfall, bei dem sie schwer verletzt wurde. Als Schadenersatz verlangt sie insgesamt 16.000 Euro. Der Anwalt der Klägerin hat in der Klagsschrift ausführlich begründet, warum seiner Mandantin auch eine Entschädigung für die erlittene Verunstaltung zustehe. Demnach bewege sich die Klägerin aufgrund der unfallbedingten Nacken- und Halsbeschwerden behäbig. Sie wirke seit dem Skiunfall nicht mehr beweglich und spritzig.

Bis zum Unfall sei sie eine sportliche Frau gewesen. Der Habitus der Klägerin sei durch den Unfall entstellt worden, argumentierte der Klagsvertreter schriftlich. Daher sei es der Frau nur noch massiv erschwert möglich, einen allfälligen lukrativen Ehevertrag zu lukrieren.

Nicht anwesend

Richterin Marlene Ender hat nun im Zivilprozess auch zu klären, ob es aufgrund der Unfallfolgen bei der Klägerin zu einer optischen Beeinträchtigung und einer Minderung der Heiratsaussichten gekommen ist. Beim gestrigen Prozessstart war die Klägerin noch nicht im Gerichtssaal anwesend. Sie wird bei einem zukünftigen Verhandlungstermin befragt werden.

Die Zivilrichterin merkte grundsätzlich an, dass Entschädigungen dann gefordert werden können, wenn jemand unverschuldet verunstaltet und dadurch in seinem beruflichen oder privaten Fortkommen behindert werde. Die Gesetzesbestimmung gelte allerdings nicht für verheiratete Verunstaltungsopfer, sondern nur für ledige oder geschiedene.

Beklagtenvertreter Sanjay Doshi beantragte, die Klage abzuweisen. Denn die Klägerin sei für den Skiunfall selbst verantwortlich. Auch den Anwalt des beklagten Skifahrers amüsierten manche Formulierungen des anderen Anwalts zu den angeblich verminderten Heiratsaussichten der Klägerin. Klagen auf Verunstaltungsentschädigung werde er nun auch in sein Portfolio aufnehmen, kündigte der Feldkircher Rechtsanwalt grinsend an.

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