Seine Mandantin sei 2013 17 Stunden lang in ihrer Küche unter dem umgefallenen und 138 Kilogramm schweren Nachtspeicherofen eingeklemmt gewesen, sagt Klagsvertreter Sascha Lumper. Die damals 79-jährige Frau wurde erst am Nachmittag des nächsten Tages entdeckt und aus ihrer misslichen Lage befreit. Die Pensionistin wurde durch den Unfall schwer verletzt. Seither hinke sie, behauptet ihr Anwalt. Die betagte Dame hat die Elektrofirma verklagt, bei der sie den Ofen gekauft hat. Ein Elektriker der beklagten Partei hat den Ofen 2007 in ihrer Küche montiert.
Die Klägerin fordert in dem am Landesgericht Feldkirch anhängigen und von Richter Norbert Stütler geleiteten Zivilprozess als Schadenersatz 43.000 Euro. Darin enthalten sind vor allem Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung und Haushaltshilfeentschädigung. Zudem wurde auf Feststellung geklagt: Die beklagte Partei soll auch für allfällig zukünftige Schäden haften.
Nicht verankert
Nach den Gutachten der Sachverständigen sehe es schlecht für die beklagte Partei aus, meint der Klagsvertreter. Demnach soll der Elektriker den Nachtspeicherofen nicht ordnungsgemäß montiert haben. Der Ofen hätte entweder am Boden oder an der Wand verankert werden müssen, sagte der Ofenbau-Sachverständige bei der mündlichen Erörterung seines Gutachtens in der Verhandlung am Mittwoch. Das schreibe die Montageanleitung der Herstellerfirma ebenso vor wie interne Vorschriften für Elektriker.
Der zuständige Elektriker sagte als Zeuge, er glaube, den Ofen bei der Montage im Jahr 2007 nicht verankert zu haben. Es gebe Kunden, die keine Verankerung wünschten, um so besser staubsaugen zu können. Trotz der fehlenden Verankerung sei der schwere Ofen stabil in der Küche gestanden.
Ein Statiker stellte bei dem Küchenboden eine Neigung von einem Grad fest. Der gerichtsmedizinische Sachverständige sagte, die Frau habe ein Vorfußquetschtrauma erlitten. Das Hauptproblem sei das Absterben von Gewebe wegen der schlechten Blutversorgung durch die lange Zeit, in der der Fuß eingeklemmt war.
Auf Ofen gesessen
Die betagte Frau weiß nicht, wie es zu dem Unfall gekommen ist. Der Gerichtsmediziner hält es für plausibel, dass die Frau auf dem Ofen gesessen ist. Als sie dann aufgestanden sei, sei der Ofen wohl umgekippt. Schon eine Belastung mit 44 Kilo hätte den Ofen wegen der Bodenneigung ins Kippen gebracht, meint der zuständige Gutachter.
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