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Frankreich: Le Pen verurteilt

Der führende französische Rechtsextreme Jean-Marie Le Pen ist am Donnerstag nunmehr rechtskräftig wegen Aufstachelung zum Rassenhass verurteilt worden.

Im Februar 2005 hatte der Chef der fremdenfeindlichen Partei Front National in zweiter Instanz eine Geldstrafe von 10.000 Euro erhalten.

Damit hatten die Richter Le Pens gegen Moslems gerichtete Aussagen bestraft: Er hatte 2003 gegenüber der Tageszeitung „Le Monde“ von einem künftigen Frankreich „mit 25 Millionen Moslems“ gewarnt, denen gegenüber „die Franzosen“ nur noch mit „gesenktem Kopf“ auftreten könnten, wenn sie keinen Ärger riskieren wollten.

Im elsässischen Colmar wurde ein FN-Regionalpolitiker in der Berufungsinstanz wegen ähnlicher Vorwürfe freigesprochen. Patrick Binder war im November in Straßburg zu 5000 Euro Strafe verurteilt worden, weil er ein Flugblatt gegen die staatliche Unterstützung eines Moschee-Baus verbreitet hatte. Die Schrift mit dem Titel „Keine Kathedrale in Mekka, keine Moschee in Straßburg“ hatte zum „Kampf gegen die Islamisierung des Elsass“ aufgerufen. Zu sehen war ein Minarett, vor dem sich zwei Menschen niedergeworfen hatten. Aus Sicht des Gerichts handelte es sich um einen „heftigen Text politischer Natur“, der sich gegen die Finanzierung eines Gebetsorts gerichtet habe. Das Bild stuften die Richter als „Spott, nicht aber Diskriminierung“ ein.

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