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Für Ihre Rechte stets im Einsatz

In manchen Schweizer Kantonen heißt der Rechtsanwalt nach wie vor „Fürsprech“, nach dem lateinischen „Advokaten“. Journal

Dies beschreibt trefflich die Aufgabe des Rechtsanwalts, für Sie immer ein offenes Ohr zu haben und Sie in allen Rechtsfragen zu beraten und notfalls auch vor Gericht und Behörden zu vertreten. Die Qualität dieser Leistungen garantieren eine umfassende und im europäischen Vergleich längste Ausbildung sowie die Verpflichtung zur laufenden Fortbildung. Der „Fürsprech“ im klassischen Sinn hilft Ihnen, Ihr gutes Recht in einem Zivilprozess durchzusetzen oder ungerechtfertigte Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden, abzuwehren. Sollten Sie einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten, ist wieder Ihr Rechtsanwalt da, Ihre Interessen uneigennützig zu wahren. Voraussetzung für einen Prozesserfolg ist, dass Sie Ihren Anwalt voll informieren und er Sie dadurch umfassend beraten kann.

Rechte und Pflichten des Anwalts

In Ihrem Interesse sind die wesentlichen Rechte und die damit verbundenen Pflichten des Rechtsanwalts im Gesetz, seit neuestem auch in der Bundesverfassung, verankert:

  • Die völlige Unabhängigkeit von staatlichen Eingriffen und Kontrollen, die es dem Rechtsanwalt ermöglicht, nur für Sie da und ausschließlich in Ihrem Interesse tätig zu sein,
  • die absolute Pflicht zur Verschwiegenheit, die auch mit staatlichen Zwangsmitteln nicht gebrochen werden darf und
  • die Treue zur Partei, die den Anwalt verpflichtet, nicht etwa auch die Gegenseite zu beraten und eigene Interessen zurückzustellen.

Beratung und Verfassung von Urkunden

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit hat sich allerdings in die Beratung in allen Rechtsangelegenheiten sowie die Verfassung von Verträgen aller Art verlagert.

Modernste technische Mittel

Unterstützt wird diese universelle Rechtsdienstleistung durch den Einsatz modernster Telekommunikation: Abfragen des Grund- und Firmenbuchs, der Grundpläne, Abfragen der jüngsten Entscheidungen der österreichischen wie europäischen Höchstgerichte sind genauso selbstverständlich wie der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten. Die österreichische Anwaltschaft hat Register für Ihre Testamente, Patientenverfügungen und Urkunden (Verträge und Dokumente aller Art) eingerichtet, damit diese im Bedarfsfall aufgefunden werden; bei der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer gibt es ein elektronisches Treuhandbuch zur Absicherung Ihrer dem Anwalt zu treuen Handen übergebenen Kaufpreise.

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